AGB

Allgemeine Teilnahmebedingungen für Einzelcoaching und von RaLete-Dozenten selbst organisierte öffentliche Seminare

1. Vertragspartner

Vertragspartner sind die jeweils das Seminar oder Coaching durchführende RaLete-Seminarleitung (im Folgenden kurz „RS“) und der Teilnehmer.

2. Vertragsgestand

Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus diesen Allgemeinen Teilnahmebedingungen (kurz „AGB“ genannt), dem Auftragsformular sowie aus den in der jeweiligen Leistungsbeschreibung getroffenen Regelungen. Die AGB gelten für alle Seminare/Lehrgänge ab dem 01.01.2016.

3. Anmeldung/Zustandekommen des Vertrags

3.1 Die Anmeldung zu Seminaren und Lehrgängen ist in jedem Fall schriftlich oder über das Kontaktformular und mit gewünschtem Kursdatum, -Ort sowie Rechnungsanschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer versehen gegenüber RS vorzunehmen.

3.2 Der Vertrag zur Teilnahme an dem jeweiligen Seminar kommt mit Zugang einer Anmeldebestätigung, spätestens mit Zugang der Rechnung durch RS zustande. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, teilt RS dies dem Angemeldeten oder Anmeldenden mit.

4. Zahlungsbedingungen

4.1 Die vereinbarte Teilnahmegebühr ist, soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde, zehn Kalendertage vor dem Beginn des Seminars/Lehrgangs in einer Summe fällig. Abweichend von dieser Regelung können andere Zahlungsziele vereinbart werden. Die Zahlung hat unabhängig von etwaigen Leistungen Dritter (z.B. des Arbeitsamtes) fristgerecht zu erfolgen.

4.2 Die Zahlung erfolgt, soweit nichts ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, mittels Überweisung auf das von RS in der Rechnung benannte Konto.

4.3 Alle angegebenen Preise sind Nettopreise (ggf. zzgl. Gesetzlicher Umsatzsteuer).

5. Stornierung der Teilnahme vor Beginn des Seminars

5.1 Der Teilnehmer kann seine Anmeldung bis zu zehn Kalendertagen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich stornieren. Maßgebend ist der Eingang der Stornierung bei RS.

5.2 Eine Stornierung bis vier Wochen vor Kursbeginn ist kostenfrei. Danach wird eine Verwaltungskostenpauschale von € 40,00 pro Teilnehmer und Seminar erhoben.

5.3 Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden im Falle der Stornierung, ggf. unter Einbehaltung der Pauschale gemäß Ziffer 5.2, von RS an den angemeldeten Teilnehmer erstattet.

6. Nichtteilnahme am Seminar

6.1 Der Teilnehmer ist im Falle seiner Verhinderung berechtigt, einen Ersatzteilnehmer zu benennen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn eine Stornierung der Anmeldung gemäß Ziffer 5.1 eingeschränkt ist. Die Zahlungspflichten obliegen weiterhin dem ursprünglichen Teilnehmer, es sei denn, der neue Teilnehmer übernimmt ausdrücklich dessen Verpflichtung (schriftliche Bestätigung oder Zahlung).

6.2 Im Falle der Nichtteilnahme an einzelnen Unterrichtseinheiten oder dem gesamten Seminar besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf (teilweise) Rückvergütung der geleisteten Teilnahmegebühr.

7. Absage, Ausfall und Verlegung von Lehrveranstaltungen

RS hat das Recht, insbesondere bei nicht ausreichenden Anmeldungen, Veranstaltungen abzusagen oder auf einen anderen Termin zu verlegen. Bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Falle erstattet oder – nach Abstimmung – für einen neuen Termin einbehalten.